Was ist Reiki

Wikipedia:

Reiki-Praktizierende gehen davon aus, dass sie, wie bei anderen Formen der „Energiearbeit“, nicht mit ihrer eigenen Energie arbeiten. Nach der Einweihung durch einen Lehrer sehen sie sich als Kanal für die Reiki-Energie. Da sie nicht mit ihrer eigenen Energie arbeiten, können sie auch sich selbst behandeln. Auch Tiere und Pflanzen können nach ihrer Ansicht behandelt werden.

Anwender gehen weiterhin davon aus, dass Reiki als Lebensenergie niemals schaden kann. Ziel der Anwendung ist die körperliche, geistige, seelische und soziale Gesundheit, die Stärkung der Selbstheilungskräfte und die Überwindung von Krankheiten.

Reiki ersetzt jedoch keinen Arzt, keine Medikamente oder verordnete Therapien, es kann aber neben jeder medizinischen oder alternativmedizinischen Behandlung angewandt werden.

Praktizierende im westlichen Reiki gehen davon aus, dass Reiki bei der Behandlung dorthin fließt, wo es benötigt wird, und eine Diagnose deshalb für die Behandlung nicht erforderlich ist. Eine Diagnose wird durch die Behandlung auch nicht gestellt.

Quelle Wikipedia „Was ist Reiki“

Gesetzliche Bestimmung:

Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ:1 BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen (wie z.B. Reiki!) praktizieren:

Wer die Selbstheilkräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktiker-Erlaubnis.

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktiker-Erlaubnis ist jedoch, dass der Heiler/in seine Patienten vor (!) Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt.

Diesen Hinweis sehen Sie als Aushang in meinem Reiki-Studio.